Ernährungsberatung Prävention § 20 SGB V
Ihnen steht jährlich eine Ernährungsberatung gemäß § 20 SGB V mit der Förderung Ihrer Krankenkasse zur Verfügung. Bitte erkundigen Sie sich nach der Höhe der Förderungssumme bei Ihrer KK.
(gesetzliche Grundlage zum § 20 SGB V )
Einstiegsangebote
Sie sind noch unsicher, was Ihnen helfen könnte.
Wie wäre es mit einem 1/2-stündigem Sondierungsgespräch zum
Einstiegspreis von 30,00 € ?