Was muss ich zur ersten Ernährungstherapie Stunde mitbringen?
Für einen reibungslosen Therapieverlauf bringen Sie bitte in die erste Sprechstunde die folgenden 5 Formulare (ausgefüllt) und Ihre Versichertenkarte mit:
1. Überweisung drucken für Ihren Arzt
2. Kostenpläne auf Anfrage für die Krankenkasse
Ernährungsberatung Preise ab 1. Januar 2025:
120,-€ / 60min
1/2 Stunde / 60,-€
Eigenanteil Zuschuss der Krankenkasse
3. Verzehrprotokoll drucken (Vollplan)
Wichtig für die Ernährungsberatung!
- Nur 1 x als Doppelseitige DIN A 4 Seite drucken.
- 7 Tage als einfache Strichliste benutzen.
- Entscheidend ist die Summe der verzehrten Lebensmittel
4. ANAMNESE Ihre persönlichen Daten kurz abgefragt
5. Vereinbarung zwischen Klient und Therapeut drucken
bitte unterschrieben zur ersten Stunde mitbringen
6. Ihre Versichertenkarte
7. DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) Warum und wofür wir Ihre Daten speichern
Brauchen Sie zu diesem Thema Hilfe? Nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Ich helfe Ihnen auch gerne persönlich und erledige für Sie den Schriftverkehr mit der Krankenkasse. Festnetz: 040/ 69 45 39 06 Mobil: 0170 381 65 89
Wie kann ich Geld Sparen? Preisgünstige Angebote.
Wie beantrage ich eine Ernährungstherapie
Gemäß § 43 SGB V bei meiner Krankenkasse?
1. Welche Unterlagen brauche ich (finden Sie unter Downloads)
2. Das Ernährungstherapie -Praxis Formular lassen Sie bitte von Ihrem Arzt ausfüllen
3. Legen Sie einen Kostenplan inklusive Antrag bei
Ablauf der Therapie
- Übersenden Sie die 2 Unterlagen (siehe 1.) der Krankenkasse.
Kostenplan inklusice Antrag + Überweisung vom Arzt
• Sie erhalten dann von Ihrer Kasse in der Regel eine Bewilligung zur Patientenschulung gemäß § 43 SGB V.
• Im Schreiben der Krankenkasse steht die Höhe des
Zuschusses
• Die geforderte Summe des Beraters kann vom
Zuschuss der Krankenkasse abweichen.
• Sie Überweisen dem Ernährungsberater vorab die geforderten
Kosten laut Kostenplan.
• Am Ende der Therapie können Sie die Gesamtrechnung
bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten dann den
zugesagten Zuschuss.
• Die Höhe der Kostenbeteiligung (Zuschuss) ist Sache
Ihrer Krankenkasse und wird in der Summe unterschiedlich
bewilligt.