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Downloads Formulare für die Ernährungsberatung

Zahnräder

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Was muss ich zur ersten Ernährungstherapie Stunde mitbringen?

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Für einen reibungslosen Therapieverlauf
bringen Sie bitte in die erste Sprechstunde 
die folgenden 5 Formulare (ausgefüllt) 
und Ihre Versichertenkarte mit:


1. Überweisung drucken für Ihren  Arzt

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2. Kostenpläne auf Anfrage  für die Krankenkasse

Ernährungsberatung Preise ab 1. Januar 2025:

120,-€ / 60min

1/2 Stunde / 60,-€

 

 

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                                                                                                                                                                                     Eigenanteil                  Zuschuss der Krankenkasse

 

 

 

3. Verzehrprotokoll drucken (Vollplan)

Wichtig für die Ernährungsberatung!

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  • Nur 1 x als Doppelseitige DIN A 4 Seite drucken.
  • 7 Tage als einfache Strichliste benutzen.
  • Entscheidend ist die Summe der verzehrten Lebensmittel

4. ANAMNESE    Ihre persönlichen Daten kurz abgefragt

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5. Vereinbarung zwischen Klient und Therapeut drucken

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bitte unterschrieben zur ersten Stunde mitbringen

6. Ihre Versichertenkarte

7. DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) Warum und wofür wir Ihre Daten speichern

 

Brauchen Sie zu diesem Thema Hilfe?
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf.

Ich helfe Ihnen auch gerne persönlich und erledige für Sie den Schriftverkehr mit der Krankenkasse.

Festnetz: 040/ 69 45 39 06
Mobil: 0170 381 65 89

E-Mail

Wie kann ich Geld Sparen? Preisgünstige Angebote.

Wie beantrage ich eine Ernährungstherapie

Gemäß § 43 SGB V bei meiner Krankenkasse?
1.    Welche Unterlagen brauche ich  (finden Sie unter Downloads)
2. Das Ernährungstherapie -Praxis Formular lassen Sie bitte von Ihrem Arzt ausfüllen
3. Legen Sie einen Kostenplan inklusive Antrag bei

Ablauf der Therapie

  • Übersenden Sie die 2 Unterlagen (siehe 1.) der Krankenkasse.

Kostenplan inklusice AntragÜberweisung vom Arzt

•  Sie erhalten dann von Ihrer Kasse in der Regel eine Bewilligung         zur Patientenschulung gemäß § 43 SGB V.
•  Im Schreiben der Krankenkasse steht die Höhe des
    Zuschusses
• Die geforderte Summe des Beraters kann vom
    Zuschuss der Krankenkasse abweichen.
• Sie Überweisen dem Ernährungsberater vorab die geforderten
    Kosten laut Kostenplan.
• Am Ende der Therapie können Sie die Gesamtrechnung
   bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten dann den
   zugesagten Zuschuss.
• Die Höhe der Kostenbeteiligung (Zuschuss) ist Sache
    Ihrer Krankenkasse und wird in der Summe unterschiedlich
   bewilligt.