Angaben gemäß:
Digitale-Dienste-Gesetz * (DDG)
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste folgende Informationen, die leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein müssen, ständig verfügbar zu halten:
- 1.
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den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
- 2.
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Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse für die elektronische Post,
- 3.
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soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
- 4.
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die Angabe des Handelsregisters oder ähnlicher Register, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
- 5.
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soweit der Dienst angeboten oder erbracht wird in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. L 19 vom 24.1.1989, S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. L 209 vom 24.7.1992, S. 25; L 17 vom 25.1.1995, S. 20), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/100/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 141) geändert worden ist, Angaben über
- a)
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die Kammer, der die Diensteanbieter angehören,
- b)
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die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
- c)
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die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und die Angabe, wie diese Regelungen zugänglich sind,
- 6.
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in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Absatz 1 Satz 1, 2 oder 3 des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c Absatz 1 der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
- 7.
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bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber,
- 8.
-
bei Anbietern von audiovisuellen Mediendiensten die Angabe
- a)
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des Mitgliedstaats, der für sie Sitzland ist oder als Sitzland gilt sowie
- b)
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der zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden.
Kontakt
Andreas Loos
Ernährungsberatung, Prävention und Therapie
Jarrestr. 74
22303 Hamburg
Telefon: 040 69 45 39 06
E-Mail: info@andreas-loos.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 193 017 937
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung: Ernährungstherapeut
Zuständige Kammer:
Verliehen in: Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Quetheb
einsehbar unter: https://www.quetheb.de
VDOe
einsehbar unter: https://www.vdoe.de
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Axa Versicherungs AG
Holger Ulrich
Postanschrift: 51171 Köln
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland
Redaktionell verantwortlich
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Jarrestr. 74
22303 Hamburg
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