Ernährungstherapie über die Krankenkasse wird in der Regel über eine Bewilligung zur Patientenschulung
gemäß § 43 SGB V geregelt.
1. Welche Unterlagen brauche ich?
Siehe 2+3 oder
(Komplett alles unter Downloads)
2. Das Ernährungstherapie Praxis Formular lassen Sie bitte von Ihrem Arzt ausfüllen
3. Legen Sie einen Kostenplan inklusive Antrag bei
Ablauf der Therapie
Übersenden Sie die 2 Unterlagen (siehe 1+2 ) der Krankenkasse.
1 Kostenplan inklusice Antrag + 2 Überweisung vom Arzt
• Sie erhalten dann von Ihrer Kasse in der Regel eine Bewilligung zur Patientenschulung gemäß § 43 SGB V.
• Im Schreiben der Krankenkasse steht die Höhe des Zuschusses
• Die geforderte Summe des Beraters kann vom Zuschuss der Krankenkasse abweichen.
• Sie überweisen dem Ernährungsberater vorab die geforderten Kosten laut Kostenplan.
• Am Ende der Therapie können Sie die Gesamtrechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten dann den zugesagten Zuschuss.
• Die Höhe der Kostenbeteiligung (Zuschuss) ist Sache Ihrer Krankenkasse und wird in der Summe unterschiedlich bewilligt.